Glossar
internationaler Gerichtshof
Errichtet 1946, Sitz Den Haag (Niederlande). Unabhängiges, eigenständiges Gericht, dem alle UN-Mitglieder als Vertragsparteien des Statuts des Internationalen Gerichtshofes unterworfen sind. Streitfähig sind nur Staaten. Wahl der Richter durch UNO-Vollversammlung und UNO-Sicherheitsrat. Zuständigkeit: alle Streitigkeiten und Angelegenheiten, die in der UN-Charta oder sonstigen Verträgen ausdrücklich bezeichnet sind.